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54 Sachverhalte müssen nachgeprüft werden
Bundesweit hat die Zollverwaltung am 8. Februar 2019 gezielt in der Kurier-, Express- und Paketdienstbranche geprüft. Das Augenmerk der Zöllner richtete sich vor allem auf die Einhaltung der Arbeitsbedingungen nach dem Mindestlohngesetz, die korrekte Zahlung von Sozialversichersicherungsbeiträgen sowie auf mögliche Scheinselbstständigkeit und illegale Ausländerbeschäftigung.
Auch im Bereich des Hauptzollamts Lörrach haben die Beamten im Raum Lörrach, Freiburg und Offenburg insgesamt 189 bei 38 Betrieben beschäftigte Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsbedingungen befragt.
Im Ergebnis müssen 54 Sachverhalte nachgeprüft werden:
- In zehn Fällen lieferten die Antworten der Befragten den Zöllner nämlich Hinweise darauf, dass der Mindestlohn nicht in korrekter Höhe gezahlt sein könnte. Dieser liegt seit 1. Januar 2019 bei 9,19 Euro pro Stunde.
- In vierzehn Fällen muss zusätzlich geprüft werden, ob die Sozialversicherungsbeiträge richtig abgeführt wurden.
- Viermal gab es Hinweise auf Scheinselbstständigkeit und zweimal auf illegale Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers.
- Nach den Angaben von zwei Befragten war zu vermuten, dass die beiden zu ihrem Lohn zusätzlich Sozialleistungen in Anspruch nehmen, die ihnen nicht zustehen.
Sollten sich die Hinweise jeweils zu einem konkreten Verdacht erhärten, wären in allen Fällen Strafverfahren einzuleiten.
Daneben gab es Hinweise auf zahlreiche Meldepflichtverstöße gegenüber den Sozialversicherungsträgern, die nicht rechtzeitig über die Beschäftigungsverhältnisse informiert wurden.
„Alles in allem eine ruhige Kontrollaktion. Alle Befragten waren kooperativ und auskunftswillig“, so Wolfgang Oßwald von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, der den Einsatz verantwortlich leitete.
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Quelle : Zoll.de
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