Zoll online – Pressemitteilungen – Luxuriöser Schmuck

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Zöllner des Hauptzollamts Singen fanden am 10. Januar 2023 bei einer Kontrolle am Grenzübergang Bietingen bei einer Reisenden Schmuck im Wert von rund 4.000 Euro.

Die 39-jährige Frau gab bei der Einreise nach Deutschland auf Befragen gegenüber den Zöllnern zunächst an, keine abgabenpflichtigen Waren mit sich zu führen. Bei näherem Nachfragen räumte sie ein, von ihrem Ehemann ein paar Ohrringe geschenkt bekommen zu haben.

Bei der anschließenden Kontrolle des Fahrzeugs fanden die Beamten im Kofferraum neben einer Schatulle mit dem Ohrschmuck auch ein Schmuckkästchen für einen Ring einer namhaften Luxusmarke sowie der zugehörigen Rechnung über 1.750 Schweizer Franken. Der wäre ein Geschenk für eine Freundin, so die Beteiligte. Als die Schatulle geöffnet wurde, war der Ring aber nicht wie erwartet in dem Kästchen, sondern schmückte einen Finger der Reisenden.

Gegen die Reisende wurde wegen Nichtanmeldens des eingeführten Schmucks ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Außerdem waren Einfuhrabgaben von rund 900 Euro zu bezahlen.

Die weitere Bearbeitung des Steuerstrafverfahren übernahm das Hauptzollamt Karlsruhe.

Auch bei Geschenken ist die Reisefreimenge zu beachten.

So gilt für Waren aus der Schweiz grundsätzlich eine Freimenge bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro.

Für Geschenksendungen per Post von einer Privatperson an eine andere Privatperson beträgt die Freigrenze 45 Euro.

Für Waren, wie zum Beispiel Tabakwaren, Alkohol und alkoholhaltige Getränke, Arzneimittel und Kraftstoffe, gelten überdies gesonderte Freimengen.

Nähere Informationen finden Sie auf unserer Website in der Rubrik „Privatpersonen“.

Reisefreimengen

Quelle : Zoll.de

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