Zoll online – Pressemitteilungen – Luxuswaren nicht angemeldet

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Zoll erhebt Einfuhrabgaben nach und leitet Steuerstrafverfahren ein

Mitte September 2023 wurde ein niederländisches Ehepaar bei der Einreise aus der Schweiz beim Grenzübergang Rheinfelden-Autobahn durch eine Kontrolleinheit des Hauptzollamts Lörrach angehalten und kontrolliert. Die Frage nach mitgeführten Waren wurde gegenüber den Zöllnern verneint.

Bei der Kontrolle des Fahrzeugs fanden die Zöllner auf dem Rücksitz mehrere Einkaufstaschen einer namhaften italienischen Luxusmarke. Darin befanden sich eine Damenhandtasche, drei Geldbörsen und zwei Parfüms im Wert von etwa 4.800 Euro.

Die 46-jährige Niederländerin gab an, dass es sich um ihre Waren handle. Dass sich die Frau beim Grenzübertritt nicht mehr an ihren Einkauf erinnerte, lag wohl daran, dass sie damit rechnen musste, für ihren Luxuseinkauf nach Berücksichtigung der Freimenge nicht unerhebliche Abgaben zahlen zu müssen. Diese beliefen sich nämlich auf 1.120 Euro.

Die Zöllner leiteten zudem ein Steuerstrafverfahren gegen die Reisende ein. Neben den Einfuhrabgaben wurde eine Strafsicherheit in gleicher Höhe erhoben, welche an Ort und Stelle entrichtet wurde.

Danach konnte das Ehepaar die Reise fortsetzen.

Quelle : Zoll.de

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