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Zollfahndung stellt neun Kilogramm Marihuana sicher; ein Verdächtiger in Haft
Bereits am 1. Oktober 2021 beschlagnahmten Beamte des Hauptzollamts Duisburg bei der Kontrolle des internationalen Postverkehrs zwei mit je 4,5 Kilogramm Marihuana gefüllte Möbelpakete aus Spanien.
Die Sendungen mit den Drogen waren an einen Empfänger in Gelsenkirchen gerichtet. Die Beamten informierten die zuständigen Fahnder des Zollfahndungsamts Essen, die umgehend die weiteren Ermittlungen übernahmen.
Die Ermittlungen der Zollfahnder ergaben, dass zwar die Anschrift, nicht jedoch der angegebene Empfänger existierte.
Um nicht nur das Rauschgift aus dem Verkehr zu ziehen, sondern auch den Täter dingfest zu machen, stellte ein Kurier die Pakete am 6. Oktober 2021 an der Empfängeranschrift, natürlich unter Beobachtung der Essener Fahnder, zu.
Direkt bei der Zustellung erschien eine männliche Person, gab sich als der angegebene Empfänger aus und nahm die Pakete in Empfang. Jetzt schlugen die Zöllner zu und nahmen die Person vorläufig fest.
Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung in Gelsenkirchen fanden die Beamten geringe Mengen Marihuana sowie Konsumutensilien.
Das Amtsgericht Gelsenkirchen ordnete auf Antrag der sachleitenden Staatsanwaltschaft Essen Untersuchungshaft gegen den 40-jährigen Verdächtigen an.
Der Straßenverkaufswert der sichergestellten Betäubungsmittel beläuft sich auf circa 89.000 Euro.
Immer wieder führen verdächtige Postsendungen aus dem Ausland zu Ermittlungsverfahren und damit zu Wohnungsdurchsuchungen und Festnahmen.
Die Ermittlungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Essen dauern an.
„Die Käufer und Verkäufer wiegen sich durch den anonymen Postversand in trügerischer Sicherheit“, so Heike Sennewald, Pressesprecherin des Zollfahndungsamts Essen. „Die Straferwartung bei Entdeckung ist hoch. Drogenschmuggel, gerade gewerblich, ist kein Kavaliersdelikt!“
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