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Finanzkontrolle Schwarzarbeit überführt Paketdienstleister
Ein 45-jähriger aus Osteuropa stammender Fuhrunternehmer aus dem Raum München beschäftigte über einen Zeitraum von drei Jahren eine Vielzahl von Mitarbeitern, ohne diese ordnungsgemäß bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern anzumelden.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg – Dienstort Hof – kam dem Unternehmer dadurch auf die Schliche, weil er auch in Oberfranken Paketzusteller einsetzt hatte.
Das überwiegend aus Osteuropa stammende Personal wurde mit einem viel zu geringem Festgehalt vergütet, sodass den Beschäftigten bei einer Wochenarbeitszeit von bis zu 60 Stunden teilweise monatlich nur knapp 1.000 Euro netto übrig blieben.
Durch die Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns ersparte sich der Geschäftsmann zudem rund 109.000 Euro an Löhnen.
Das zuständige Amtsgericht München verurteile den Firmeninhaber zu einer Geldstrafe in Höhe von 200 Tagessätzen zu je zehn Euro. Außerdem ordnete das Gericht die Einziehung von einem Wertersatz in Höhe von rund 64.000 Euro an. Zusätzlich muss der Beschuldigte die Kosten des Verfahrens tragen.
Aufgrund seines Geständnisses wurde die durch das Gericht verhängte Freiheitsstrafe von 18 Monaten zur Bewährung ausgesetzt.
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