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Singen, 30. Mai 2018
Ehepaar versucht, Verzollung einer hochwertigen Uhr zu umgehen
Zöllner des Hauptzollamts Singen haben am Grenzübergang Bietingen den Schmuggel einer hochwertigen Armbanduhr im Wert von fast 28.000 Euro verhindert.
Ein in den Niederlanden ansässiges Ehepaar hat vor der Einreise nach Deutschland die kurz zuvor erworbene Armbanduhr – ein Fabrikat einer namhaften Schweizer Uhrenmanufaktur – beim Schweizer Zoll zur Ausfuhr angemeldet. Durch diese Vorgehensweise kann sich das Ehepaar die in der Schweiz gezahlte Mehrwertsteuer erstatten lassen.
Als die Reisenden jedoch anschließend beim deutschen Zoll erfuhren, dass sie rund 5.300 Euro Abgaben bei der Einfuhr der Uhr nach Deutschland zu bezahlen hätten, gaben sie an, die Armbanduhr in ein sogenanntes Versandverfahren überführen zu wollen, um die bei der Einfuhr in die EU fälligen Abgaben erst in den Niederlanden zahlen zu müssen und nicht bereits an der schweizerisch-deutschen Grenze.
Selbst der Hinweis des deutschen Zolls, dass sich bei Anwendung dieses Zollverfahrens durch den in den Niederlanden – im Vergleich zu Deutschland – höheren Mehrwertsteuersatz die Einfuhrabgaben verteuern würden, bewog die Eheleute nicht, von ihrem vermeintlichen Vorhaben Abstand zu nehmen.
Doch statt das Zollverfahren durch eine der direkt am Grenzübergang ansässigen Speditionen ordnungsgemäß eröffnen zu lassen, beobachteten die Zollbeamten, dass die Eheleute sich ohne Erledigung der Zollformalitäten mit ihrem Fahrzeug auf den Weg Richtung Autobahn 81 machten.
Durch Nacheile mit einem Dienstfahrzeug konnte der Wagen eingeholt und zum Zollamt Bietingen zurückbegleitet werden. Gegen den Ehemann wurde wegen Nichtanmeldens der Armbanduhr ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Er hat nun mit einer Geldstrafe zu rechnen.
Nach dem Bezahlen der Einfuhrabgaben in Höhe von rund 5.300 Euro konnte das Ehepaar seine Heimfahrt mit der Armbanduhr fortsetzen.
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Quelle : Zoll.de
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