Zoll online – Pressemitteilungen – Münsteraner Zoll entdeckt zahlreiche Verstöße auf Großbaustelle

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Drei Arbeitnehmer ohne Aufenthaltserlaubnis und mehrere Scheinselbstständige angetroffen


Zöllner nimmt Personalien auf

Drei Arbeitnehmer, die sich ohne Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhielten, etwa 15 Scheinselbstständige und Hinweise darauf, dass in fünf Fällen der Mindestlohn nicht gezahlt wird, hat das Hauptzollamt Münster bei einer Baustellenkontrolle im Kreis Borken am 25. April 2023 festgestellt.

Im Rahmen der bundesweiten Schwerpunktprüfung im Baugewerbe hatte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster mit 55 Einsatzkräften am 25. April 2023 eine Großbaustelle im Kreis Borken kontrolliert. Auf der Baustelle trafen die Zöllnerinnen und Zöllner 90 Personen an, die angaben, für unterschiedliche Firmen beziehungsweise selbstständig vor Ort tätig zu sein.

Drei der angetroffenen Arbeitnehmer verfügten allerdings nicht über eine gültige Arbeitserlaubnis. Gegen sie sowie gegen ihre Arbeitgeber wurden Strafverfahren eingeleitet. Darüber hinaus müssen die Arbeitnehmer Deutschland verlassen.

„Besonders Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis werden oft von ihren Arbeitgebern ausgebeutet“, sagte Verena John, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Münster. „Die Arbeitgeber zahlen keine Sozialabgaben, wie zum Beispiel Krankenversicherungsbeiträge, und nur selten den Mindestlohn.“

Daneben entdeckte der Zoll etwa 15 Fälle von Scheinselbstständigkeit. „Das bedeutet, dass die Menschen nur auf dem Papier als Selbstständige arbeiten. Sie sind aber wie alle anderen Arbeitnehmer auch in die Abläufe der Unternehmen eingebunden und können keine selbstständigen Entscheidungen treffen“, erklärte John. „Wegen der angeblichen Selbstständigkeit zahlt der Arbeitgeber für sie keine Beiträge zur Sozialversicherung. Das Geld fehlt in den Sozialkassen und damit allen Bürgerinnen und Bürgern.“

In den Fällen der Scheinselbstständigkeit sowie in weiteren Fällen, bei denen der Verdacht auf unterlassene Mindestlohnzahlungen besteht, hat der Zoll die Ermittlungen aufgenommen.

Quelle : Zoll.de

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