Freiheits- und Geldstrafen erwirkt
Eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten verhängte das Amtsgericht Nürnberg über den ehemaligen Betreiber eines Pizzalokals in Fürth wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg hatte nachgewiesen, dass der 38-Jährige über fast fünf Jahre hinweg einer Vielzahl von Arbeitnehmenden ganz oder teilweise Schwarzlohn bezahlt hatte, ohne dafür Sozialabgaben abzuführen. Den Sozialkassen wurden dadurch Beiträge in Höhe von rund 230.000 Euro vorenthalten.
Die Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich muss der Beschuldigte 1.800 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.
In einem anderen Fall erhielt der Inhaber einer Baufirma aus Fürth einen Strafbefehl über rund 6.000 Euro. Auch er hatte in zehn Fällen seinen Arbeitnehmenden nur Schwarzlohn ausbezahlt und somit die Sozialkassen um 76.000 Euro geschädigt. Nun muss der 44-Jährige dafür 410 Tagessätze à 15 Euro Strafe zahlen.
Ein 62-jähriger Bauherr in Nürnberg dagegen hatte zwei vietnamesische Arbeitnehmer ohne Aufenthaltstitel beschäftigt und erhielt dafür einen Strafbefehl über insgesamt 9.000 Euro wegen der Begünstigung illegalen Aufenthalts.
Und noch einmal wurde Schwarzarbeit bestraft: 20.000 Euro Strafe zahlt der 34-jährige Inhaber einer Firma für Gebäudetechnik aus Erlangen, der 14 Monate lang einen Arbeitnehmer nur mit Schwarzlohn bezahlt hatte. Den Sozialkassen und somit der Allgemeinheit entstand dadurch ein Schaden in Höhe von rund 12.700 Euro.
Alle Strafbefehle sind rechtskräftig.