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Rosenheim, 15. Dezember 2017
Nach der Feststellung steuerrechtlicher Verstöße durch den Zoll muss ein Transportunternehmer Energiesteuer in Höhe von fast 34.000 Euro und eine Geldstrafe von 500 Euro bezahlen.
Als Ende 2015 die Verkehrspolizei Freising auf der Autobahn 9 Richtung Berlin einen Pkw mit Anhänger wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung anhielt, ahnte niemand, welche Folgen sich daraus entwickeln würden. Bei der Kontrolle hatten die Polizeibeamten einen unzureichend gesicherten Kunststoffbehälter mit 1.000 Litern Dieselkraftstoff auf dem Anhänger des Fahrzeuggespanns bemerkt. Zur Herkunft des Diesels gefragt, gab die Fahrerin an, diesen besonders günstig von einem Bekannten erworben zu haben.
Das umgehend unterrichtete Hauptzollamt Rosenheim veranlasste daraufhin bei diesem „Bekannten“, einem Transportunternehmer aus dem Landkreis Rosenheim, eine Prüfung. Dabei wurde festgestellt, dass in der Firma seit geraumer Zeit eine nicht legale Methode zur Beschaffung von günstigem Kraftstoff aus Österreich praktiziert wird. Einige Lkws ließ man regelmäßig bei österreichischen Tankstellen volltanken, nur um ihnen nach der Rückkehr einen Großteil des Dieselkraftstoffs wieder zu entnehmen. Der abgepumpte Diesel wurde anschließend in einer provisorischen Baustellentankstelle eingelagert und zur Betankung zweier firmeneigener Baufahrzeuge benutzt. Über einen Zeitraum von knapp drei Jahren wurden so insgesamt 71.800 Liter Diesel aus den Tanks der Lastkraftwagen entnommen.
Zwar ist nach deutschem Steuerrecht Kraftstoff, der aus anderen EU-Mitgliedstaaten mitgebracht wird, von der Energiesteuer befreit, wenn er sich im Fahrzeugtank befindet. Wird er dem Hauptbehälter – wie der Tank im Juristendeutsch heißt – aber wieder entnommen, so wird dafür die deutsche Energiesteuer fällig.
Der Unternehmer zeigte sich den Behörden gegenüber einsichtig und half mit, die genaue Menge des entnommenen Dieselkraftstoffs zu ermitteln. Er beteuerte, von der gesetzlichen Regelung nichts gewusst zu haben und dass der Verkauf des 1.000-Liter-Tanks, welcher den Stein ins Rollen gebracht hatte, eine einmalige Ausnahme gewesen sei.
In einem Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen leichtfertiger Steuerverkürzung wurde er jetzt vom Amtsgericht Rosenheim zur Zahlung einer Geldbuße von 500 Euro verurteilt. Schwerer dürfte ihn hingegen der Steuerbescheid des Hauptzollamts Rosenheim getroffen haben, mit dem er zur Nachzahlung der Energiesteuer in Höhe von fast 34.000 Euro aufgefordert wird.
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Quelle : Zoll.de
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