Zoll online – Pressemitteilungen – Osnabrücker Zoll prüft Reinigungsfirmen

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Osnabrück, 4. Juli 2018

28 Unregelmäßigkeiten festgestellt

Zöllner kontrollieren eine Reinigungskraft

Am 2. Juli 2018 fand eine bundesweite Schwerpunktprüfung des Zolls im Gebäudereinigungshandwerk statt. Das Hauptzollamt Osnabrück beteiligte sich daran mit 37 Beamtinnen und Beamten. Ziel der Überprüfung war die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit von den Standorten Osnabrück, Nordhorn und Lohne befragten die Reinigungskräfte in verschiedenen Betrieben nach ihren Beschäftigungsverhältnissen, überprüften Mindestlohnbestimmungen und Aufenthaltstitel.

Nach ersten Erkenntnissen haben sich in 28 Fällen Unstimmigkeiten ergeben, die einer weiteren Prüfung bedürfen. Konkret handelt es sich dabei in zehn Fällen um den Verdacht, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen. Wegen möglichen Sozialleistungsbetrugs wird in einem Fall ermittelt. Darüber hinaus besteht in 17 Fällen die Vermutung, dass gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde.

Um die Rechtsverstöße abzuklären und zu ahnden, werden weitere Prüfungs- und Ermittlungsmaßnahmen bei den Arbeitgebern durchgeführt.

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Quelle : Zoll.de

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