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Osnabrück, 24. April 2018
78 Unregelmäßigkeiten im Baugewerbe festgestellt
Am 18. April 2018 fand eine bundesweite Schwerpunktprüfung im Bereich Trocken- und Montagebau statt. Das Hauptzollamt Osnabrück beteiligte sich daran mit 60 Beamtinnen und Beamten. Ziel der Überprüfung war die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung.
Die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit von den Standorten Osnabrück, Nordhorn und Lohne befragten Arbeitnehmer auf diversen Baustellen nach ihren Beschäftigungsverhältnissen, überprüften Mindestlohnbestimmungen und Aufenthaltstitel.
Nach ersten Erkenntnissen haben sich in 78 Fällen Unstimmigkeiten ergeben, die einer weiteren Prüfung bedürfen. Konkret ergaben sich dabei in 31 Fällen Anhaltspunkte dazu, dass die Betriebe den vorgeschriebenen Mindestlohn nicht zahlen. Wegen möglichen Sozialleistungsbetrugs wird in drei Fällen ermittelt. Darüber hinaus besteht in 36 Fällen die Vermutung, dass gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde. Und in acht Fällen wird vermutet, dass Ausländer ohne die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen tätig waren.
Um die Rechtsverstöße abzuklären und zu ahnden, werden weitere Prüfungs- und Ermittlungsmaßnahmen bei den Arbeitgebern durchgeführt.
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Quelle : Zoll.de
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