Zoll online – Pressemitteilungen – Potenziell illegale Medikamente im Postpaket

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Oldenburg, 4. August 2017

Rund 100 Potenztabletten vom Zollamt Wilhelmshaven aus dem Verkehr gezogen

Vorgestern fiel die endgültige Entscheidung. Rund 100 Potenztabletten, die mit zwei Postpaketen aus dem Ausland am 25. Juli 2017 beim Zollamt Wilhelmshaven eingeliefert wurden, sind nicht einfuhrfähig.

Nach Eingang beim Zollamt entschieden sich die erfahrenen Abfertigungsbeamten für eine nähere Überprüfung der zwei Pakete. Beide stammten aus Fernost, die Begleitdokumente wiesen Arzneimittel aus.

Die Zöllner hegten zu Recht Zweifel an der Einfuhrfähigkeit der Präparate und schalteten das zuständige Gewerbeaufsichtsamt ein. Ihre Einschätzung wurde von dort nun bestätigt.

Die Arzneimittel werden den Paketempfängern nicht ausgehändigt, sondern dem Gewerbeaufsichtsamt zur weiteren Verfolgung des Sachverhalts überstellt.

Weitere InformationenDer Verkehr mit Arzneimitteln unterliegt in Deutschland zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Schäden und zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Drogen den strengen Vorschriften des Arzneimittelgesetzes.

Privatpersonen dürfen nach dem deutschen Arzneimittelrecht im Wege des Postversandes grundsätzlich keine Arzneimittel aus dem Ausland beziehen. Auch Präparate, die im Ausland frei gehandelt werden, können in Deutschland dem Arzneimittelgesetz unterliegen und sind somit im Postverkehr für Privatpersonen nicht frei beziehbar.

Der Zoll rät zur Vorsicht bei der Bestellung von Medikamenten im Internet. Es besteht die Gefahr, gesundheitsschädliche Arzneimittelfälschungen aus dem Ausland zu beziehen. Seriöse Online-Versandapotheken verlangen vor der Auslieferung von verschreibungspflichtigen Medikamenten ein Rezept. Ist dies nicht der Fall, sollte von der Online-Bestellung Abstand genommen werden.

Ein sicherer Weg für den Bezug von Arzneimitteln, die hier in Deutschland nicht erhältlich sind, ist die Bestellung bei einer in Deutschland ansässigen Apotheke. Die Apotheke kann in diesem Fall das Präparat im Ausland beziehen und an den Verbraucher abgeben. Auch hierfür wird vorab eine ärztliche Verschreibung verlangt.

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Quelle : Zoll.de

Bilder 1.Wertheimer Musik Festival auf dem Mainplatz 15.06.2013

 

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