Zoll online – Pressemitteilungen – Produktfälscher auf der Bauma

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Nach Abschluss der Bauma gab das Hauptzollamt Rosenheim das erste Resümee seiner Kontrollen nach dem Marken-, Patent- und Design-Recht bekannt.

„Acht eingeleitete Ermittlungsverfahren aufgrund Patentrechtsverstößen und Sicherheitsleistungen von insgesamt 36.000 Euro waren das Ergebnis“, so der Leiter der Kontrolleinheit Verkehrswege Dominik Kohler.

Etwa 20 Zöllner des Hauptzollamts Rosenheim haben an zwei Einsatztagen auf der weltgrößten Messe für Baumaschinen, Baustoffmaschinen, Baugeräte, Bergbaumaschinen und Baufahrzeuge mehrere Hundert Artikel sichergestellt, die unter dem Verdacht der Produktfälschung stehen. Hierbei wurden sie von der Messe München und zwei Dolmetschern unterstützt. Ebenso waren Anwälte und Spezialisten der Firmen, die sich ihre Originalmarken oder Patente haben schützen lassen, mit vor Ort und überprüften verdächtige Waren auf ihre Echtheit.

Sichergestellt wurden in erster Linie Fälschungen von Ersatzteilen für Straßenbaumaschinen sowie Kataloge, in denen mit namhaften Herstellern geworben wurde, obwohl diese gar nichts davon wussten. Die sichergestellten Waren stammten zum überwiegenden Teil aus China, aber auch aus der Türkei und Südkorea.

„Nur so kann verhindert werden, dass gefälschte Produkte bei diesen Austellern direkt auf der Messe bestellt werden und die Fälschungen eventuell in den Wirtschaftskreislauf der EU gelangen“, klärte Rainer Fürst, zuständiger Sachbearbeiter am Hauptzollamt Rosenheim, auf.

Ein Aussteller wird den Zollbeamten wohl besonders in Erinnerung bleiben, da er sich nach Sicherstellung seiner rechtswidrigen Ausstellungsprodukte und Werbematerialien weigerte, die von der Staatsanwaltschaft festgelegte Sicherheitsleistung zu bezahlen. Erst als die Zöllner nach weiterer Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft mit der Vorführung beim Haftrichter drohten und die Handschellen zückten, wurde er einsichtig und bezahlte den angeordneten Betrag.

Eine zentrale Aufgabe der Zollverwaltung ist die Überwachung des internationalen Warenverkehrs. Hierzu gehört auch die Bekämpfung der Produktpiraterie, wenn die gefälschten Waren aus dem Ausland kommen. Inhaber von gewerblichen Schutzrechten, wie Marken, Geschmacksmustern, Urheberrechten oder Patenten, können das Tätigwerden der Zollbehörden bei der Zentralstelle Gewerblicher Rechtschutz beantragen. Der Zoll hält Fälschungen dann bereits bei der Einfuhr an oder geht direkt auf der Messe gegen Fälschungen vor.

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Quelle : Zoll.de

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