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Hauptzollamt Duisburg verhindert in mehreren Fällen Schmuggel – auch dank Asko
Die Kontrolleinheiten des Hauptzollamts Duisburg waren in den letzten Wochen gleich mehrmals erfolgreich im Einsatz, um den Schutz und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.
Bei einer Kontrolle am 17. Mai 2019 konnten mithilfe des Zollhunds Asko rund drei Kilogramm Marihuana sichergestellt werden. Eine 23-jährige Frau war aus den Niederlanden eingereist und wurde in Höhe des Grenzübergangs an der Autobahn 40 von den Beamten kontrolliert. Die Frage nach mitgeführten verbotenen Gegenständen verneinte die junge Frau.
Die Beamten wurden stutzig, als der Kofferraum nicht zugänglich war, und setzten Asko im Fahrzeug ein. Am Kofferraum schlug er an. Nachdem die Beamten sich über die Rücksitzbank Zugang zum Kofferraum verschafft hatten, entdeckten sie im Kofferraum eine Reisetasche mit zwei Beuteln, in denen sich Marihuana befand. Die 23-jährige Frau wurde wegen Verdachts des Rauschgiftschmuggels vorläufig festgenommen.
Asko ist ein Deutscher Schäferhund und knapp sechs Jahre alt. Er kann als Schutzhund und als Rauschgiftspürhund eingesetzt werden. An der Seite seines Hundeführers verrichtet er in der Kontrolleinheit Verkehrswege seinen Dienst.
Die Kontrolleinheit Verkehrswege Emmerich führte am 21. Mai 2019 am Grenzübergang Elten-Autobahn eine Kontrolle durch, bei der 240 Cannabissetzlinge sichergestellt wurden. Die Beamten setzten das Anhaltesignal, um den aus den Niederlanden einreisenden Fahrer zu kontrollieren. Der 64-jährige Mann kam letztendlich der Aufforderung nach, sodass die Kontrolle auf dem Autobahnparkplatz „Hohe Heide“ erfolgen konnte. Neben mitgeführtem Reisegepäck befanden sich im Kofferraum drei weitere Kartons, die mit Cannabissetzlingen bestückt waren. Die Setzlinge wurden sichergestellt.
Die Beamten der Kontrolleinheit Verkehrswege Duisburg führten bereits am 7. März 2019 eine Kontrolle im Zug durch und kontrollierten einen 34-jährigen Mann. Auf die Frage nach mitgeführten Waffen oder Betäubungsmitteln antwortete der männliche Fahrgast mit „Nein“. Die Durchsicht seines Gepäckstücks brachte ein schweres Paket zum Vorschein, welches in einen Schal eingewickelt war. Vermutlich sollte der Schal das Paket schützen. Der 34-jährige Mann wurde zum Inhalt des Pakets befragt und gab gegenüber den Zöllnern an, dass sich in dem Paket Kokain befindet. Der Mann wurde nach erfolgter Belehrung vorläufig festgenommen und das Rauschgift (knapp ein Kilogramm) wurde sichergestellt.
Auf dem Schwarzmarkt hätte das sichergestellte Rauschgift zusammen einen Erlös in Höhe von rund 90.000 Euro erzielt. Die weiteren Ermittlungen führt in allen Fällen das Zollfahndungsamt Essen mit Dienstsitz in Kleve.
Bei einer weiteren Kontrolle auf der Autobahn 3 in Höhe Elten am 22. Mai 2019 sicherten die Beamtinnen und Beamten eine größere Bargeldsumme. Die Frage nach mitgeführten illegalen Gegenständen oder Bargeld über 10.000 Euro verneinte der junge Mann. Die Kontrolle des 32-jährigen Mannes führte jedoch dazu, dass an verschiedenen Stellen mehrere Geldbündel mit unterschiedlicher Stückelung gefunden wurden. Das Geld befand sich zum Beispiel in den Hosen- und Jackentaschen sowie im Fahrzeug in der Mittelkonsole und unterm Beifahrersitz.
Insgesamt konnte mithilfe einer Geldzählmaschine der Bargeldbetrag von rund 90.000 Euro beziffert werden. Das Geld wurde sichergestellt und in Verwahrung genommen, um die Herkunft und den Verwendungszweck zu klären.
Die Ermittlungen dauern in diesem Fall noch an.
Bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland sind Zahlungsmittel, so auch Bargeld, ab einer Summe von 10.000 Euro anzeigepflichtig. Gleichzeitig muss der oder die Anzeigende Auskunft über die Herkunft und den Verwendungszweck geben. Mit der Anzeigepflicht soll erreicht werden, dass größere Ströme von illegalen Geldsummen verhindert und dadurch Geldwäsche und die Finanzierung von Kriminalität bekämpft werden.
Bei nicht ordnungsgemäßen Angaben kann der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit vorliegen, welche mit einem Bußgeld von bis zu einer Million Euro geahndet wird. Weitere Informationen zum Barmittelverkehr erhalten Bürger auf der Internetseite www.zoll.de.
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Quelle : Zoll.de
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