Zahlreiche Durchsuchungen und Sicherstellungen durch den Zoll
Seit Ende April 2022 hat das Zollfahndungsamt Hamburg in der Hansestadt 16 Durchsuchungsbeschlüsse wegen Verdachts von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz im Zusammenhang mit Postsendungen vollstreckt.
In einem Fall wurde im Vorwege eine Paketsendung mit 15 Kilogramm Marihuana durch den Zoll sichergestellt. Sie sollte an einen Empfänger in Hamburg zugestellt werden. Insgesamt wurden knapp 30 Kilogramm Marihuana, über 150 Cannabissetzlinge, kleinere Mengen Kokain, fast 200 Ecstasy-Tabletten und 3.800 unversteuerte Zigaretten sichergestellt. Den Ermittlungskräften ging auch mutmaßliches Dealgeld sowie Falschgeld ins Netz.
Die 13 Beschuldigten werden verdächtigt, Betäubungsmittel bestellt und im Paktversand bezogen zu haben. Es wurden etwa 20 Paketsendungen identifiziert, in denen Rauschgift bezogen werden sollte. Die illegalen Betäubungsmittelsendungen wurden unter anderem bei Routinekontrollen durch Kräfte der Hauptzollämter Frankfurt am Main, Köln und Koblenz aufgegriffen und sichergestellt. Aufgrund der im Einzelnen bezogenen Mengen besteht in einer Vielzahl der Fälle der Verdacht, dass die Tatverdächtigen das Rauschgift weiterverkaufen wollten.
„Wir stellen bei illegalen Geschäften einen Trend zum Online-Handel fest. Auch bei der Abwicklung des anschließenden Paketversands schaut der Zoll ganz genau hin“, kommentierte Stephan Meyns, Pressesprecher des Zollfahndungsamts Hamburg.
In einem Verfahren wurden bei dem Beschuldigten 75.000 Euro in bar, Schmuck und 17 Paar hochpreisige Sportschuhe gesichert.
„Verbrechen soll sich nicht lohnen. Wir wollen die Gewinne aus illegalen Geschäften aufspüren und aus dem Verkehr ziehen“, erläuterte Stephan Meyns weiter.
Bereits Ende April 2022 entdeckte der Zoll eine Paketsendung, die etwa 15 Kilogramm Marihuana enthielt. Die Ermittlungspersonen stellten das Rauschgift sicher und versuchten, das Paket selbst an den Empfänger zuzustellen, was allerdings nicht gelang. Die Wohnung des Beschuldigten wurde anschließend durchsucht.
Ein weiterer Beschuldigter betrieb in Hamburg einen Kiosk, der auch als Paketshop genutzt wurde. Über diesen Paketshop wurden die illegalen Rauschgiftlieferungen abgewickelt. Auch hier wurde ein Durchsuchungsbeschluss vollstreckt.
Die in den Ermittlungsverfahren sichergestellten Beweismittel werden nun durch den Ermittlungsdienst der Zollfahndung ausgewertet.
Auf dem Schwarzmarkt hätten die Betäubungsmittel einen Wert von mehr als 300.000 Euro gehabt.
Die weiteren Ermittlungen des Zollfahndungsamts Hamburg, im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg, dauern noch an.