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Verbotene Präzisionsschleuder von 79-Jährigem landet beim Zoll in Düsseldorf
Eine verbotene Präzisionsschleuder fanden Zöllner am Düsseldorfer Flughafen bei einem 79-jährigen Reisenden. Die Zöllner kontrollierten den Wuppertaler am 14. Juni 2019 nach seiner Rückkehr aus Bulgarien. Dabei fanden die Beamten zunächst ein Messer, welches aber legal mitgeführt werden durfte. Die im Anschluss gefundene Präzisionsschleuder jedoch gilt in Deutschland als verbotene Waffe nach dem Waffengesetz und durfte somit von dem 79-Jährigen weder besessen noch eingeführt werden.
Noch vor Ort wurde ein Strafverfahren wegen Bannbruchs in Verbindung mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz eingeleitet. Die Schleuder wurde beschlagnahmt und wird nach Beendigung des Verfahrens vernichtet.
Präzisionsschleudern gelten in Deutschland als verbotene Waffen. Präzisionsschleudern sind laut dem Waffengesetz Schleudern, die mit einer Unterarmstütze versehen sind oder eine Vorrichtung besitzen, eine solche Stütze anzubringen. Ob tatsächlich eine Unterarmstütze angebracht wurde, ist für die Einstufung als Waffe nicht relevant. Die Vorrichtung zur Anbringung allein ist ausreichend.
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Quelle : Zoll.de
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