Finanzkontrolle Schwarzarbeit ermittelt in der Gastronomiebranche
Da der Betreiber eines Gastronomiebetriebs in einer Stadt im Landkreis Waldshut seinen sozialversicherungsrechtlichen Pflichten als Arbeitgeber nicht in ausreichendem Maße nachgekommen ist, bekam er es mit dem Zoll zu tun.
Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Singen ermittelten, hat der Restaurantinhaber über mehrere Monate hinweg vier Arbeitnehmer beschäftigt, ohne diese jedoch ordnungsgemäß bei den Sozialkassen angemeldet zu haben.
Mit den Vorwürfen konfrontiert gab der Mann an, nicht gewusst zu haben, dass auch Aushilfen, die in seinem Betrieb nur ein bisschen „reinschnuppern“, anzumelden sind. Diese Behauptung konnten die Zöllner ihm schnell widerlegen, da er in der Vergangenheit bereits mehrmals auch kurzzeitig eingesetztes Personal ordnungsgemäß angemeldet hatte.
Wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt wurde der Inhaber durch die zuständige Staatsanwaltschaft Waldshut zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.500 Euro verurteilt. Der Mann hat nun nicht nur die Geldstrafe zu bezahlen, auch die noch ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von knapp 5.300 Euro werden von ihm nachgefordert.
Quelle : Zoll.de
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