Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls ging am Freitag, dem 1. September 2023, im gesamten Bundesgebiet im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Schwerpunktprüfung verstärkt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse im Wach- und Sicherheitsgewerbe vor. Dabei waren insgesamt 2.500 FKS-Beschäftigte im Einsatz.
Im Fokus standen sämtliche Aufgabenbereiche dieser Branche, wie beispielsweise Sicherheitstätigkeiten bei Veranstaltungen und Objektschutz.
Beim Hauptzollamt Rosenheim waren insgesamt 50 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit unterwegs und prüften die Beschäftigungsverhältnisse im Wach- und Sicherheitsgewerbe. Im Rahmen der Schwerpunktaktion wurden unter anderem die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen und die illegale Beschäftigung von Ausländern überprüft. Darüber hinaus spielten auch die illegale und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung sowie die Prüfung des Mindestlohns eine bedeutende Rolle.
Die Kontrollen wurden sowohl im Rahmen von Personenbefragungen als auch als Geschäftsunterlagenprüfungen (Lohn- und Finanzbuchhaltung) durchgeführt.
In einem Fall kam es dazu, dass unmittelbar nach dem Eintreffen der Zollbeamten mehrere Beschäftigte einer Sicherheitsfirma sich der Befragung zu ihrer Person entzogen haben. Damit konnten sich diese jedoch höchstens einen zeitlichen Aufschub verschaffen. Derzeit werden deren Personalien ermittelt.
Vielleicht etwas überraschend für die Besucherinnen und Besucher des Rosenheimer Herbstfestes war das vielfache Auftreten des Zolls. In vier Einsatzteams von insgesamt 22 Zollbeamtinnen und Zollbeamten, unterstützt von zwei Betriebsprüfern des Finanzamts Rosenheim, konnten im Laufe des späten Freitagnachmittags insgesamt 35 Personenbefragungen durchgeführt werden.
Bislang ergaben die dort getroffenen Erhebungen in einem Fall den Verdacht einer Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns (derzeit 12 Euro). Außerdem sind ebenfalls weitere Prüfungen in zwei Fällen wegen Verdachts der Beitragsvorenthaltung erforderlich, das heißt, unter anderem wegen fehlender Anmeldung zur Sozialversicherung.
Insgesamt ergaben die durchgeführten Prüfungen durch die Einsatzkräfte der drei FKS-Standorte des Hauptzollamts Rosenheim (Rosenheim, Weilheim, Traunstein) am Ende des Tages in acht Fällen den Verdacht auf Unterschreitung des vorgegebenen Mindestlohns, in drei Fällen den Verdacht auf Beitragsvorenthaltung (§ 266a Absätze 1 und 2 Strafgesetzbuch) sowie in einem Fall den Verdacht der unerlaubten Ausländerbeschäftigung.
Die Prüfungen dauern noch an.
Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung durch die FKS der Zollverwaltung trägt durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.
Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch.
In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.