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Zoll findet 35 Kilogramm Wasserpfeifentabak bei Reisendem
Am 14. Januar 2023 stellten Beamt*innen des Hauptzollamts Potsdam am Flughafen BER insgesamt 35 Kilogramm Wasserpfeifentabak sicher.
Bei der Kontrolle eines tschechischen Staatsbürgers, der aus Ägypten einreisend den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren passierte, staunten die Zöllner*innen nicht schlecht, als sie im Rucksack und in einem kleinen Handkoffer 35 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak fanden.
Der Reisende erklärte, er habe nicht gewusst, dass er den Wasserpfeifentabak hätte anmelden müssen, da er ja weiter nach Tschechien wolle.
Gegen den 28-Jährigen wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Es ist ein Steuerschaden von circa 2.300 Euro entstanden.
Für See- und Flugreisende liegt aktuell die Reisefreimenge für Wasserpfeifentabak bei 250 Gramm. Darüber hinaus ist eine Zollanmeldung für anmeldepflichtige Waren notwendig, zum Beispiel durch Benutzen des roten Ausgangs (Flughafen).
Mehr Informationen zu Reisefreimengen finden Sie auf unserer Website in der Rubrik „Privatpersonen“.
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