Zoll online – Pressemitteilungen – Rund 31.000 Euro Sozialversicherungsschaden

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Dortmund, 14. Mai 2018

Amtsgericht verhängt Freiheitsstrafe

Der beschuldigte Geschäftsmann hatte von Februar 2012 bis Juni 2014 einen als Bauhelfer beschäftigten Arbeitnehmer weder zur Sozialversicherung angemeldet noch die fälligen Sozialversicherungsbeiträge entrichtet.

Aufgrund von Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund verhängte das Amtsgericht Hagen wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt in 25 Fällen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

„Die Verhängung einer Freiheitsstrafe und deren Länge ist bemerkenswert, zumal der Angeklagte bis dahin strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten war“, so Karl-Heinz Schultz, Leiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit am Standort Hagen. „Ausschlaggebend für das Urteil waren der hohe Gesamtschaden und der lange Tatzeitraum“, so Schultz weiter.

Am 23. März 2018 wurde das Urteil des Amtsgerichts Hagen gegen den Gewerbetreibenden rechtskräftig.

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Quelle : Zoll.de

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