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Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns
Vor wenigen Minuten starteten die Zöllner*innen des Hauptzollamts Duisburg – Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) – in die bundesweite Mindestlohnprüfung.
Bei der Schwerpunktprüfung wird neben den allgemeinen Prüfaufgaben der FKS verstärkt auf die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns geachtet.
Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,00 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es noch eine Reihe von Branchenmindestlöhnen, zum Beispiel in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk.
Kontakt für Medienvertreter
Die Pressesprecher des Hauptzollamts Duisburg sind vor Ort für interessierte Medienvertreter unter der Telefonnummer +49 151 2141-9103 erreichbar.
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