Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 570.000 Euro nicht abgeführt
Bereits 2018 ging bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit am Dienstort Heidelberg der Hinweis ein, dass eine im Baugewerbe tätige Firma schon seit 2015 nicht nur in der Schlechtwetterzeit für ihre Arbeitnehmer*innen regelmäßig das sogenannte Saison-Kurzarbeitergeld beantragt.
Die Prüfung der Geschäftsunterlagen ergab, dass die Angestellten nicht, wie von der Geschäftsführung angegeben, nur täglich zwei bis vier Stunden, sondern erheblich mehr arbeiteten.
Aufgrund dessen wurde gegen die eingetragene Inhaberin des Unternehmens ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt eingeleitet.
Die weiteren Ermittlungen ergaben jedoch, dass ihr Ehemann der faktische Geschäftsführer war. Folglich wurde das Verfahren gegen ihn und einen kaufmännischen Gehilfen fortgeführt.
Nach umfangreichen Durchsuchungsmaßnahmen und zahlreichen Vernehmungen konnten die Ermittlungen im Oktober 2021 mit dem Ergebnis abgeschlossen werden, dass die Arbeitnehmer*innen überwiegend nicht beziehungsweise nicht richtig zur Sozialversicherung angemeldet waren und tatsächlich erheblich mehr arbeiteten, als vom Arbeitgeber gemeldet wurde. Durch diese nicht korrekte Abführung der Sozialversicherungsbeiträge entstand ein Schaden in Höhe von circa 570.000 Euro.
Mit Strafbefehlen des Amtsgerichts Heidelberg vom 21. Februar 2022, die inzwischen rechtskräftig sind, wurden der faktische Geschäftsführer des Unternehmens wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 54 Fällen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sein kaufmännischer Gehilfe wegen Beihilfe zu diesen Taten zu einer Haftstrafe von neun Monaten verurteilt, beide ausgesetzt zur Bewährung.