Zoll konnte in den letzten Wochen bei Fahrzeugkontrollen mehrere Erfolge verbuchen
100.000 Euro Bargeld stellten Zollbeamte des Hauptzollamts Bielefeld – Kontrolleinheit Flughafen Reiseverkehr Paderborn/Lippstadt – am 20. September 2023 bei der Kontrolle eines Pkws mit belgischer Zulassung auf der Autobahn 44 bei Büren sicher.
Der 46-jährige Fahrzeugführer und sein 53-jähriger Beifahrer gaben an, aus Belgien kommend auf dem Weg nach Polen zu sein. Die Frage nach mitgeführten Drogen, Waffen oder größeren Mengen Bargeld wurde von beiden verneint. Dennoch entschieden sich die Beamten für eine Intensivkontrolle des Fahrzeugs. Mit ihrem Gefühl sollten sie goldrichtig liegen. Auf der Rücksitzbank hinter dem Beifahrersitz lag ein roter Stoffbeutel, der reichlich mit Bargeld gefüllt war.
Der Fahrer erklärte auf Nachfrage, zusammen mit seinem Beifahrer in Polen einen Autohandel zu betreiben und mit dem Geld, das ihm gehöre, in Belgien mehrere Autos gekauft zu haben. Die 100.000 Euro seien der Rest. Nachweise zu den Autokäufen und zur Herkunft des Geldes konnte er nicht beibringen. Aufgrund dessen wurde ein sogenanntes Clearingverfahren eingeleitet. Das Bargeld wurde bis zur Klärung der noch offenen Fragen sichergestellt. Beiden Fahrzeuginsassen wurde anschließend die Weiterreise gestattet.
Die weiteren Ermittlungen hat die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Hessen vom Zollfahndungsamt Frankfurt am Main übernommen.
Bereits am 16. August 2023 verhinderten ebenfalls Zöllner der Kontrolleinheit Flughafen Reiseverkehr Paderborn/Lippstadt einen Bargeldschmuggel von 120.000 Euro. Bei der Kontrolle eines Pkws mit niederländischem Kennzeichen auf der Autobahn 44 bei Geseke gab der 47-jährige Fahrer an, unterwegs nach Bulgarien zu sein. Die Frage nach mitgeführten Drogen, Waffen oder größeren Bargeldbeträgen verneinte er. Die Beamten sahen jedoch trotzdem genauer hin und landeten einen Treffer. Im Kofferraum befand sich ein mit Geschenkpapier verpacktes Paket, das außer einem elektrischen Entsafter auch jede Menge Bargeld enthielt.
Der Mann sagte, er habe das Geld anteilig von seinem Konto abgehoben sowie von einem Freund aus den Niederlanden bekommen. In Bulgarien wolle er sich damit ein Haus kaufen. Unterlagen zur Herkunft des Geldes konnte er nicht vorlegen. Das Bargeld wurde sichergestellt und dem Beschuldigten die Weiterreise gestattet. Das eingeleitete Clearingverfahren hat mittlerweile zu einem Ermittlungsverfahren geführt und das Amtsgericht Paderborn hat einen Beschlagnahmebeschluss für die 120.000 Euro erlassen.
Die weiteren Ermittlungen werden jetzt durch die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Hessen vom Zollfahndungsamt Frankfurt am Main im Auftrag der Staatsanwaltschaft Paderborn geführt.
Gut zwei Kilogramm Kokain entdeckten wiederum Zollbeamte der Kontrolleinheit Flughafen Reiseverkehr Paderborn/Lippstadt bereits am 7. September 2023 bei einer Fahrzeugkontrolle auf der Autobahn 44 bei Soest.
Obwohl der 37-jährige Fahrzeugführer eines Pkws mit tschechischer Zulassung, der in Fahrtrichtung Kassel unterwegs war, die Frage nach mitgeführten Drogen, Waffen oder Bargeld verneinte, entschieden sich die Beamten, das Fahrzeug näher zu überprüfen und konnten sich auf ihr Gefühl verlassen. Hinter dem Armaturenbrett entdeckten die Zöllner zuerst eine schwarze Folie, die dort nicht hingehörte. Nach dem Entfernen kamen mehrere graue Mülltüten zum Vorschein. Um diese herauszubekommen, mussten das Handschuhfach und das Radio ausgebaut werden. In den Mülltüten befanden sich vier Pakete mit gepresstem Kokain und zwei Briefumschläge mit insgesamt 2.000 Euro Bargeld. Die Drogen hatten ein Gesamtgewicht von 2.350 Gramm, was einem Straßenverkaufswert von gut 100.000 Euro entsprach.
Der Beschuldigte wurde vorläufig festgenommen und befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Das Kokain und das Bargeld wurden sichergestellt. Ebenso der Pkw, der am darauffolgenden Tag durch die Rauschgiftspürhündin Lieschen Müller nach weiteren Verstecken durchsucht wurde. Diese Durchsuchung verlief allerdings negativ.
Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Essen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Arnsberg.
„Die Erfolge sind das Ergebnis risikoorientierter Kontrollen. Die Kolleginnen und Kollegen haben durch die gesammelten Erfahrungen aus dem täglichen Streifendienst ein sehr gutes Gespür dafür, wen sie anhalten und kontrollieren“, so Ralf Wagenfeld, Pressesprecher beim Hauptzollamt Bielefeld.
Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Mitgliedstaat der EU und bei der Ausreise aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU müssen mitgeführte Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr den Kontrolleinheiten des Zolls auf Befragen mündlich angezeigt werden.
Andernfalls droht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, das mit einer Geldbuße von bis zu einer Million Euro geahndet werden kann.
Können Angaben eines Beteiligten nicht schlüssig belegt werden oder besteht der Verdacht, dass Barmittel aus Straftaten stammen könnten, entscheidet das sogenannte Clearingverfahren darüber, ob Ermittlungen wegen Verdachts der Geldwäsche aufgenommen werden müssen.