Rund 13.000 Euro als Sicherheitsleistung erhoben
„Bereits letztes Wochenende hat ein Kontrollteam des Hauptzollamts Hamburg einen Mercedes AMG mit Schweizer Zulassung im Bereich der Autobahn 255 stadteinwärts gestoppt“, erklärte Pressesprecher Oliver Bachmann. „Im Verlauf der Kontrolle gab die deutsche Fahrzeugführerin an, bereits seit 2018 in Deutschland ihren alleinigen Wohnsitz zu haben.“ Entsprechende Verzollungsnachweise für ihr Fahrzeug habe sie jedoch nicht, führte die Dame weiter aus.
Wegen Verdachts der Steuerhinterziehung leitete das Kontrollteam ein Strafverfahren gegen die Fahrzeugführerin ein. Für die zu erwartenden Einfuhrabgaben wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 12.275 Euro festgesetzt, die per Sofortüberweisung entrichtet wurde. Der Vorgang wurde zur weiteren Bearbeitung an die Strafsachenstelle des Hauptzollamts Hamburg abgegeben.
Immer wieder kommt es vor, dass in der Schweiz zugelassene Fahrzeuge in Deutschland durch EU-ansässige Personen (Lebensmittelpunkt) genutzt werden, ohne dies beim Zoll anzumelden. Da die Schweiz nicht Mitglied der Europäischen Union ist, können dann Einfuhrabgaben für das Fahrzeug entstehen.