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Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Bielefeld prüft Betriebe
Eine Vielzahl von Friseursalons und Barbershops sowie die dort tätigen 284 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden am 5. April 2022 von 76 Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Bielefeld gezielt überprüft.
In 97 Fällen geben die Kontrollmaßnahmen Anlass zu weitergehenden Prüfungen durch die FKS.
Die Prüfungen waren Teil von bundesweiten Schwerpunktprüfungen. Die Beschäftigten der FKS kontrollierten insbesondere die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, die Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Mindestlohngesetz sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.
Der gesetzliche allgemeine Mindestlohn, seit dem 1. Januar 2022 in Höhe von 9,82 Euro je Stunde, gilt auch für das Friseurhandwerk.
Bei Prüfungen von Friseursalons und Barbershops spielen vor allem Verstöße aus den Bereichen Sozialversicherungsrecht, Mindestlohn und Scheinselbstständigkeit eine Rolle.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
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