Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung
Am 15. November 2023 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund ein Bauvorhaben in Bochum.
Unter den angetroffenen Arbeitnehmer*innen befanden sich auch sechs moldauische Staatsangehörige, die als Bauhelfer*in im Bundesgebiet beschäftigt wurden. Sie konnten sich gegenüber den Zollbeamten mit ihren biometrischen Reisepässen ausweisen.
Staatsbürger*innen der Republik Moldau, die im Besitz eines biometrischen Reisepasses sind, dürfen sich lediglich für 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen zu touristischen Zwecken im Bundesgebiet aufhalten. Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen moldauische Staatsangehörige zusätzlich einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt. Über entsprechende Aufenthaltstitel verfügten die Personen nicht.
Die Zollbeamten nahmen die fünf Männer im Alter von 23 bis 62 Jahren sowie die Frau im Alter von 42 Jahren vorläufig fest und leiteten Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts ein. Nach ihrer Vernehmung wurden die Beschuldigten mit Passersatzdokumenten aus dem Gewahrsam entlassen.
Die Ausländerbehörde entscheidet nun über den weiteren Verbleib der Personen.
Den Arbeitgeber erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.