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Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung
Am 26. September 2018 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund eine Baustelle im Dortmunder Stadtgebiet. Ein anonymer Hinweis führte die Zollbeamten zu dem Bauvorhaben des Einfamilienhauses.
Vor Ort wurden sechs albanische und mazedonische Staatsangehörige angetroffen, die mit Arbeiten am Haus beschäftigt waren.
„Für eine Erwerbstätigkeit in Deutschland konnten die Männer keinen erforderlichen Aufenthaltstitel vorzeigen. Sämtliche Arbeitnehmer verfügten zudem über keinen festen Wohnsitz“, so Madelaine Becker, stellvertretende Pressesprecherin.
Die sechs albanischen und mazedonischen Arbeitnehmer haben durch die rechtswidrige Arbeitsaufnahme ihr dreimonatiges Aufenthaltsrecht verwirkt und wurden deshalb vor Ort vorläufig festgenommen. Gegen sie wurden Strafverfahren wegen des Verdachts, sich illegal im Bundesgebiet aufzuhalten, eingeleitet.
Über den weiteren Verbleib der Albaner und Mazedonier im Alter von 22 bis 49 Jahren entscheidet nun die zuständige Ausländerbehörde.
Den Arbeitgeber der Beschuldigten erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung.
Die Ermittlungen dauern an.
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Quelle : Zoll.de
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