Erste Hinweise auf Mindestlohnverstöße
79 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von 30 Sicherheitsfirmen haben 14 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Köln an Silvester vom Nachmittag bis in den Abend kontrolliert.
Die Beschäftigten der FKS kontrollierten in der Kölner Innenstadt insbesondere die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, die Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Mindestlohngesetz sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.
Bereits vor Ort ergaben sich bei drei Firmen erste Hinweise, dass den Beschäftigten nicht der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wird.
„Die Befragung der Beschäftigten vor Ort ist nur der Einstieg in unsere Arbeit. Erst nach Auswertung und Überprüfung der Arbeitnehmerangaben lässt sich sagen, ob alle angetroffenen Personen auch ordnungsgemäß zur Sozialversicherung gemeldet sind. Die Überwachung der Einhaltung des Mindestlohns macht nicht selten eine erneute Prüfung in der Firma notwendig“, erklärte Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln.