Zoll stellt Mindestlohnverstoß fest
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte einen Inhaber einer Firma aus der Baubranche wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 40 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück ermittelten, hat der Verurteilte von 2017 bis 2019 seinen Arbeitnehmer nicht den vor-geschriebenen Mindestlohn in der Baubranche gezahlt. Aufgefallen war dies den Ermittlern durch einen Abgleich der aufgezeichneten Arbeitszeiten mit den Gehaltsunterlagen, wodurch sie Rückschlüsse auf die Höhe des ausbezahlten Lohns ziehen konnten. Durch dieses Verhalten sparte sich der Unternehmer Abgaben in Höhe von rund 11.000 Euro.
„Mit dieser Vorgehensweise hat der Beschuldigte nicht nur versucht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, sondern auch einen Vorteil gegenüber den Mitbewerbern innerhalb seiner Branche“, so der Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer.
Das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück ist rechtskräftig.