Ermittlungsverfahren gegen Empfänger eingeleitet
In der vergangenen Woche hat der Münchner Zoll in einer Paketsendung aus Hongkong eine Softair-Maschinenpistole ohne die vorgeschriebene Kennzeichnung entdeckt.
Bei der Röntgenkontrolle einer Frachtsendung haben Zollbeamte in einem Paket eine Maschinenpistole entdeckt. Nachdem die Beamten das Paket geöffnet hatten, kam eine Softair-Maschinenpistole zum Vorschein. Die Waffe wurde sichergestellt, da sie nicht mit dem sogenannten Kennzeichen „F im Fünfeck“ versehen war. Das Paket sollte weiter nach Kroatien geschickt werden.
„Gegen den Empfänger wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet“, so Thomas Meister, Sprecher des Hauptzollamts München.
Softair-Waffen sind Imitationen realer Schusswaffen, mit denen Plastikkugeln mittels Federkraft oder Luft- beziehungsweise Gasdruck verschossen werden können.
Softair-Waffen mit einer Bewegungsenergie der Geschosse unter 0,5 Joule werden als Spielzeug eingestuft. Dies gilt jedoch nicht, wenn sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden können, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,5 Joule beträgt.
Als Spielzeug eingestufte Softair-Waffen sind von den Vorschriften des Waffengesetzes in Bezug auf das Verbringen und die Mitnahme ausgenommen.
Softair-Waffen mit einer Bewegungsenergie der Geschosse von mehr als 0,5 bis 7,5 Joule müssen mit dem sogenannten Kennzeichen „F im Fünfeck“ versehen sein, um durch volljährige Personen erlaubnisfrei nach oder durch Deutschland verbracht oder mitgenommen werden zu können.
Softair-Waffen, deren Geschosse eine Bewegungsenergie von mehr als 7,5 Joule erreichen, sind in Bezug auf das Verbringen und die Mitnahme generell erlaubnispflichtig.
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