Zoll online – Pressemitteilungen – Sozialversicherungsschaden von 200.000 Euro

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Ehepaar zu Haftstrafe verurteilt


Festnahme einer Person

Die Betreiber eines Nagelstudios im Raum Heidelberg wurden aufgrund hinterzogener Sozialversicherungsabgaben in Höhe von über 200.000 Euro zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt.

Umfangreiche Ermittlungen des Karlsruher Zolls – darunter Durchsuchungsmaßnahmen und etliche Zeugenvernehmungen – ergaben, dass ein Ehepaar, welches mehrere Nagelstudios im Rhein-Neckar-Kreis betrieb, über einen längeren Zeitraum Arbeitnehmende nicht beziehungsweise nicht richtig zur Sozialversicherung angemeldet hatte.

Hierdurch entstand dem Fiskus ein Sozialversicherungsschaden in Höhe von über 200.000 Euro.

Ferner konnten im Rahmen der durchgeführten Durchsuchungsmaßnahmen Vermögenswerte in Höhe von circa 90.000 Euro sichergestellt werden. „Da diese Erlöse aus strafbaren Handlungen stammen, wurden die Werte zugunsten der Staatskasse eingezogen“, so Alina Holm, Sprecherin beim Hauptzollamt Karlsruhe.

Nunmehr wurde das Ehepaar zu einer einjährigen Haftstrafe mit einer Bewährungszeit von drei Jahren verurteilt. Des Weiteren wurde gegen beide ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen.

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vernichten dauerhaft legale Arbeitsplätze, erhöhen damit die Arbeitslosigkeit und bringen den Staat um Steuern und die Sozialversicherungen um Beiträge. Über 8.600 Zöllnerinnen und Zöllner gehen bundesweit gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vor.

Quelle : Zoll.de

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