Zoll online – Pressemitteilungen – Sozialversicherungsschaden von über 650.000 Euro

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Bauunternehmer zu Freiheitsstrafe verurteilt

Eine Prüfung des Zolls führte letztendlich zur Aufdeckung eines Sozialversicherungsschadens in Höhe von über 650.000 Euro und endete mit der Verurteilung eines Bauunternehmers zu einer Freiheitsstrafe.

Während einer Geschäftsunterlagenprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei einem Bauunternehmen in Ludwigshafen ergaben sich zahlreiche Anhaltspunkte, dass die dort tätigen Arbeitnehmenden nicht beziehungsweise nicht richtig zur Sozialversicherung angemeldet wurden.

In Folge dessen fanden umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen, darunter Durchsuchungen, Zeugenvernehmungen und die Auswertung zahlreicher Daten statt.

Im Verlauf der Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht, dass die Arbeitnehmenden nicht oder nicht korrekt zur Sozialversicherung angemeldet wurden. Um dies zu verschleiern, wurden hierbei sogenannte Abdeckrechnungen genutzt.

„Abdeckrechnungen sind fingierte Rechnungen, bei denen die besagte Leistung allerdings nicht erbracht wird, sondern mitunter die Schwarzlohnzahlung hierdurch buchhalterisch ‚abgedeckt‘ wird“, erklärte Alina Holm, Sprecherin beim Hauptzollamt Karlsruhe.

Abschließend ergaben die über Jahre intensiv geführten Ermittlungen einen aufgedeckten Gesamtschaden in Höhe von circa 650.000 Euro an hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträgen und hinterzogener Lohnsteuer in Höhe von 150.000 Euro.

Nun wurde der 56-jährige Bauunternehmer aus Ludwigshafen wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie Steuerhinterziehung rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Quelle : Zoll.de

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