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Zoll im Einsatz gegen unzulässige Arbeitsbedingungen
Das Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe wurde am 12. November 2024 von 95 Zöllnerinnen und Zöllnern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Augsburg im Rahmen einer verdachtsunabhängigen, risikoorientierten Kontrollaktion überprüft.
Besonderes Augenmerk legten die Beamten hierbei auf die Einhaltung der Vorgaben nach dem Mindestlohngesetz und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz sowie die sogenannte Scheinselbstständigkeit. Grundsätzlich arbeitet die FKS dabei stets eng mit ihren Zusammenarbeitsbehörden zusammen. Im Rahmen dieser Prüfung wurde insbesondere eng mit dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) und der Polizei zusammen gearbeitet.
Insgesamt wurden über 120 Personen befragt und über 70 Betriebe geprüft. Hierbei legten die Beamten ihren Schwerpunkt auf den Güterkraftverkehr. Bei mehr als 25 Sachverhalten bedarf es einer vertieften Prüfung.
Bereits vor Ort wurden zwei Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet.
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.
Scheinselbstständige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind Personen, die zwar den Status der Selbstständigkeit besitzen, jedoch weisungsgebunden sind und nur für einen Auftraggeber arbeiten. Folgend befinden sich die scheinbar selbstständigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einer abhängigen Beschäftigung. In diesem Verhältnis haben alle Beschäftigten den Anspruch auf die Einhaltung der Arbeitsbedingungen nach dem Mindestlohngesetz sowie Arbeitnehmer-Entsendegesetz.
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