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In 38 Fällen sind weitere Prüfungen erforderlich


Zöllner bei Kontrolle eines Lkws

Am 12. November 2024 waren rund 60 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Duisburg im Einsatz, um im Bereich des Speditions-, Transport- und Logistikgewerbes Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung aufzudecken. Hierbei wurden sie durch Einsatzkräfte der Landespolizei unterstützt.

Die Schwerpunktprüfungen fanden im Stadtgebiet Duisburg und auf der Autobahn 3 statt. Die Zöllnerinnen und Zöllner erfassten an dem Prüftag die Angaben von 115 angetroffenen Personen und leiteten direkt vor Ort vier Ermittlungsverfahren ein:

  • ein Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts
  • drei Ordnungswidrigkeiten

In 38 Fällen ergaben sich Unregelmäßigkeiten bei der Höhe des Stundenlohns, beim Sozialleistungsbezug, bei der Beschäftigung von Ausländern sowie bei den Meldungen zur Sozialversicherung. Die Zöllnerinnen und Zöllner werden in diesen Fällen notwendige Prüfungen, zum Beispiel durch Einsichtnahme in die Geschäftsunterlagen, weiterführen.

Prüfungen der FKS erfolgen immer ganzheitlich. Geprüft wird grundsätzlich, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden oder gegebenenfalls sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen.

Die FKS führt ihre Prüfungen sowohl als verdachtsunabhängige Spontanprüfung, als Initiativprüfung aus Anlass eigener Risikoeinschätzungen, insbesondere in von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen, wie auch als hinweisbezogene Prüfmaßnahmen durch.

Quelle : Zoll.de

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