Zoll am Frankfurter Flughafen pfändet Armbanduhr aus Reisegepäck
Bei der Kontrolle des Gepäcks eines Fluges aus den USA am 4. Oktober 2022 hielt ein Zollbeamter einen Reisenden an, der den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren passieren wollte. Bei der Überprüfung der Ausweisdokumente ergaben sich Unstimmigkeiten bezüglich des Wohnsitzes des Reisenden.
Bei der weiteren Abfrage durch den Zoll stellte sich auch heraus, dass beim Finanzamt in Berlin gegenüber dem Mann noch offene Forderungen – Gewerbesteuer, Mahngebühren und Säumniszuschläge – in Höhe von über 26.000 Euro bestanden.
Im Gepäck des Reisenden befanden sich unter anderem vier hochwertige Herrenarmbanduhren, Goldschmuck sowie hochwertige Markenkleidung.
Da der Mann nicht genug Geld mit sich führte, wurde noch vor Ort die Pfändung einer Herrenarmbanduhr zur Sicherung der bestehenden Ansprüche vorgenommen.