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Zoll verhindert illegale Einfuhr von Wasserpfeifentabak


Pakete einer Nussmischung als Schmuggelversteck für Wasserpfeifentabak

Bereits am 7. Juni 2022 stellte das Hauptzollamt Potsdam am Flughafen BER insgesamt acht Kilogramm Wasserpfeifentabak sicher.

Die Beamt*innen kontrollierten einen in Italien wohnenden Libanesen bei seiner Einreise und stellten zunächst 1,25 Kilogramm Wasserpfeifentabak fest. Allein diese Menge ist eine Zuwiderhandlung, da nur die Menge von 250 Gramm Wasserpfeifentabak steuerfrei ist.

Die Zöllner*innen entschlossen sich daher, auch das restliche Reisegepäck zu kontrollieren und fanden im Koffer des Reisenden weitere sieben Kilogramm Wasserpfeifentabak, die in fünf Pakete einer Nussmischung eingearbeitet waren.

Gegen den 39-Jährigen wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Bereits vier Monate zuvor war die Frau des Beschuldigten mit 11,5 Kilogramm Wasserpfeifentabak am BER erwischt worden.

„Seit dem letzten Jahr steigen die Feststellungen von illegal verbrachtem Wasserpfeifentabak bei uns am Flughafen BER stetig an. Hierbei entsteht nicht nur ein Steuerschaden durch die illegale Einfuhr, sondern für die Verwender auch ein beträchtliches gesundheitliches Risiko durch das zugesetzte Feuchthaltemittel“, sagte Janine Schwieger, Pressesprecherin des Hauptzollamts Potsdam.

Quelle : Zoll.de

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