Kontrolle am Flughafen führt zu Strafverfahren
Die Zollbeamten des Dortmunder Flughafens staunten nicht schlecht, als sie den Koffer einer aus Mazedonien einreisenden Frau durchsuchten. Die 55-Jährige hatte zusammen mit ihrem Ehemann den grünen Ausgang gewählt. Damit zeigte sie an, dass sie keine anmeldepflichtigen Waren dabeihabe. Trotzdem wurde sie zur Kontrolle gebeten.
Im Koffer fanden die Zöllner 229 verschiedene Tabletten mit den Wirkstoffen Alprazolam, Prazepam, Bromazepam und Diazepam, alle gelistet in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes.
Die Mazedonierin sagte, sie habe die Medikamente in ihrer Heimat für den Eigenbedarf gekauft. Die Zöllner leiteten gegen sie ein Steuerstrafverfahren wegen Verdachts des Bannbruchs ein. Ihre Tabletten wurden vom Zoll als Beweismittel sichergestellt.
Manche Menschen sind auf Arzneimittel angewiesen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen oder die sogenannte „ausgenommene Zubereitungen“ wie Tilidin, Zolpidem, Codein oder Diazepam sind. Diese dürfen nur in der für die Reise angemessenen Menge zum Eigenbedarf mitgeführt werden.
Für jedes dieser Mittel muss man eine ärztlich ausgestellte und vom Gesundheitsamt bestätigte Bescheinigung bei sich haben. Am besten, Sie besprechen das vor Ihrer Reise mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
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