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<www.zoll.de/goto?id=192050>
Münster, 12. März 2018
Hauptzollamt Münster beteiligt sich an bundesweiter Schwerpunktprüfung
Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung kontrollierte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Münster Anfang März 2018 im ganzen Münsterland Unternehmen und Arbeitnehmer des Taxigewerbes. Unterstützung erhielten die 45 Bediensteten des Zolls außerdem von weiteren 28 Beschäftigten aus den Zusammenarbeitsbehörden wie Eichamt, Ordnungsamt, den Zulassungsstellen und der Landesfinanzverwaltung.
Die Beamtinnen und Beamten überprüften dabei gut 180 Personen an ihrer Arbeitsstelle und befragten sie nach ihren Beschäftigungsverhältnissen. Weiterhin kontrollierten sie rund 100 Arbeitgeber und gingen dabei Hinweisen auf Schwarzarbeit, Sozialversicherungsbetrug, Leistungsmissbrauch, illegale Beschäftigung oder auf Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften nach.
Nach ersten Auswertungen gibt es in sechs Fällen Anhaltspunkte für ein Unterschreiten des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,84 Euro. In weiteren fünf Fällen existieren Hinweise auf den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie in einem Fall auf Beitragsvorenthaltung. Die weiteren Ermittlungen der FKS dauern an.
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Quelle : Zoll.de
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