Landgericht verhängt hohe Geldstrafen
Nach einer umfangreichen Kontrolle in der Taxibranche hatte der Zoll im Jahr 2013 ein Ermittlungsverfahren gegen eine Taxiunternehmerin und deren Ehemann wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt eingeleitet.
Beiden Beschuldigten lag zur Last, Umsatzlisten der Fahrer manipuliert zu haben, um deren Bruttolöhne zu verringern und hierdurch auch die Sozialabgaben zu reduzieren. Dies geschah ohne das Wissen der Fahrer.
Um den Fahrern den vereinbarten Nettolohn zu zahlen, wurden Gehaltsabrechnungen modifiziert und zusätzliche Zahlungen geleistet. Der Gesamtschaden betrug über 96.000 Euro.
Das Landgericht Karlsruhe hat die Beschuldigten nun rechtskräftig zu Geldstrafen von insgesamt 30.600 Euro verurteilt. Sie müssen zusätzlich rund 81.600 Euro an fehlenden Sozialversicherungsabgaben nachzahlen.
Diese Verurteilung zeigt, dass Lohnmanipulation nicht toleriert wird und Konsequenzen hat. Die Rechte der Arbeitnehmer müssen respektiert werden. Gesetzesverstöße werden konsequent geahndet.
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