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Duisburg, 2. Februar 2018
Zoll verhängt rund 48.000 Euro Steuern auf einen Schlag
Die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Duisburg kontrollierte bereits am 10. Januar 2018 auf der Autobahn 3 in Höhe der Abfahrt Elten einen Lkw. Bei der Sichtung der Ladung stellten die Zöllner fest, dass dieser 21 Tonnen Kaffee geladen hatte.
Der Fahrer legte auf Verlangen die Frachtpapiere vor, aus denen hervorging, dass der Kaffee von Bulgarien in die Niederlande transportiert werden sollte. Eine Anmeldung nach dem Kaffeesteuergesetz konnte der Fahrer nicht vorlegen.
Dadurch ergab sich der Anfangsverdacht einer Straftat wegen Steuerhinterziehung. Eine interne Abfrage entkräftete den Verdacht nicht. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren gegen die bulgarische Firma ein und stellten den Kaffee sicher.
Der vorläufige Steuerschaden beläuft sich auf rund 48.000 Euro. Die weiteren Ermittlungen dauern noch an.
Eine Kaffeelieferung muss bei einer Durchfahrt durch Deutschland angezeigt werden, auch wenn die Lieferung für ein anderes Land bestimmt ist.
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Quelle : Zoll.de
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