Zoll online – Pressemitteilungen – Ulmer Zoll prüft Hotellerie und Gastronomie

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Bundesweite Schwerpunktaktion gegen Schwarzarbeit

Am 30. Juni 2023 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Ulm im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktaktion Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung von illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenanntem Leistungsbetrug.

Von der Ostalb bis zum Bodensee waren insgesamt 65 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Hierbei wurden fast 300 Arbeitnehmer befragt.

Die Beamten leiteten 22 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein, unter anderem wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz, fehlenden Anmeldungen zur Sozialversicherung und der Ausländerbeschäftigung ohne Erlaubnis. Zudem wurden sechs Strafverfahren eingeleitet, unter anderem wegen illegalen Aufenthalts, Beitragsvorenthaltung und der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt.

An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und Gastronomie. Immer wieder werden in diesen personalintensiven Branchen mit stark variierenden Arbeitszeiten und -aufkommen Verstöße in den unterschiedlichsten Manipulations- und Begehungsformen festgestellt.

Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung durch die FKS der Zollverwaltung trägt durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.

Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch.

In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

Quelle : Zoll.de

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