Zoll online – Pressemitteilungen – Unversteuerte Tabakwaren in Lebensmittelgeschäft

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Zoll deckt Steuerschaden von über 8.000 Euro auf

Am vergangenen Donnerstag, dem 23. Mai 2024, stellten Beamte des Hauptzollamts Karlsruhe in einem Lebensmittelgeschäft in Rastatt eine große Menge an unversteuerten Tabakwaren sicher.

Während der Kontrollmaßnahme wurde bekannt, dass der Inhaber des Lebensmittelgeschäfts einen zweiten Laden betreibt. Auch dort wurden die Zöllner fündig und entdeckten insgesamt über 150 Stangen Zigaretten, 37 Kilogramm Wasserpfeifentabak und 225 E-Zigaretten mit knapp 3.000 Millilitern E-Liquids ohne jeweilige Steuerzeichen.

Gegen den 39-jährigen Inhaber der Geschäfte wurde vor Ort ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet. Die Tabakwaren wurden von den Beamten sichergestellt.

Der zu erwartende Steuerschaden beläuft sich auf über 8.000 Euro. Die weiteren Ermittlungen diesbezüglich dauern an.

Quelle : Zoll.de

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