Zoll online – Pressemitteilungen – Unversteuerten Wasserpfeifentabak entdeckt

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Zoll stellt 361 Kilogramm versteckten Shisha-Tabak im Rostocker Seehafen sicher

Einsatzkräfte einer mobilen Kontrolleinheit des Hauptzollamts Stralsund kontrollierten am 17. Februar 2024 im Rostocker Seehafen einen schwedischen Lkw, der sich aus den Niederlanden kommend auf der Durchreise nach Schweden befand.

Aufgrund unschlüssiger Angaben im Frachtbrief beschlossen die Zöllner das Fahrzeug genauer zu kontrollieren. Dabei nahmen die Beamten schnell einen fruchtigen Geruch wahr und entdeckten zwischen zahlreichen Kanistern mit Olivenöl, Textilien und anderen Waren zunächst eine defekte Konservendose mit Shisha-Tabak.

Die Zöllner beschlossen daraufhin, die gesamte Ladung einer Röntgenkontrolle zu unterziehen. Dabei wurde weiterer unversteuerter Wasserpfeifentabak festgestellt. Im Ergebnis konnten insgesamt 361 Kilogramm Wasserpfeifentabak sichergestellt werden.

Gegen den Fahrer wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Er konnte seine Weiterreise jedoch fortsetzen.

Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Hamburg – Dienstsitz Rostock – übernommen.

Wasserpfeifentabak unterliegt in der Bundesrepublik Deutschland als sogenannte verbrauchsteuerpflichtige Ware der Tabaksteuer.

Tabakwaren im Sinne des Tabaksteuergesetzes dürfen in Deutschland nur zum Verkauf angeboten und verkauft beziehungsweise gekauft werden, wenn sie hier (im Steuergebiet der Bundesrepublik Deutschland) ordnungsgemäß versteuert worden sind. Das ist an den deutschen Steuerzeichen zu erkennen.

Wer Wasserpfeifentabak, für den die Tabaksteuer hinterzogen wurde, mit einer Bereicherungsabsicht ankauft oder sich oder einem Dritten den Tabak verschafft oder den Wasserpfeifentabak absetzt oder abzusetzen hilft, der begeht eine strafbare Steuerhehlerei.

Quelle : Zoll.de

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