Zoll online – Pressemitteilungen – Vapes entdeckt und Steuerschaden verhindert

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Steuerhehlerei in Einzelhandelsgeschäft


Unversteuerte Tabakwaren in Regal

In einem Einzelhandelsgeschäft in Crailsheim stellten Einsatzkräfte der Kontrolleinheit Verkehrswege bereits Anfang August 2024 unversteuerte Rauchwaren fest.

Die zu beanstandenden Waren fanden die Zöllner dabei sowohl in den Regalen im Verkaufsraum als auch in angrenzenden Räumlichkeiten, die als Lagerräume genutzt werden, und in einem Automat zur Abgabe an Endkunden.

Über 500 unversteuerte Vapes diverser Hersteller, unterschiedlichster Geschmacksrichtungen und verschiedenster Füllmengen stellten die Zollkontrolleure bei der Maßnahme sicher. Bei Vapes handelt es sich um Substitute für Tabakwaren.

Aufgrund Verkaufs und Inbesitzhaltens von unversteuerten Tabakwaren wurde gegen den Inhaber ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhehlerei eingeleitet. Insgesamt wurden knapp 9,5 Liter Substitute für Tabakwaren sichergestellt. Mittels Steuerbescheid wurde eine Tabaksteuer in Höhe von 1.840 Euro festgesetzt.

Quelle : Zoll.de

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