Zoll online – Pressemitteilungen – Verkauf von Tabak ohne Steuerzeichen

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Strafverfahren gegen Shisha-Bar-Betreiber eingeleitet


Fundort der Tabakwaren

Über fünf Kilogramm Rauch- oder Dampfsteine sowie mehr als sieben Kilogramm Wasserpfeifentabak und knapp fünf Liter Glycerin haben Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Augsburg kürzlich in einer Shisha-Bar im Oberallgäu sichergestellt.

Im Rahmen der Steueraufsicht haben die Beamten den Tabak (Wasserpfeifentabak und Rauch- oder Dampfsteine) sowie die Substitute für Tabakwaren (Glycerin) ohne beziehungsweise nur mit angebrochenen Steuerzeichen vorgefunden.

Dies deutet darauf hin, dass der Betreiber den Tabak portionsweise verkauft hat. Allerdings ist es nicht erlaubt, eine Kleinverkaufspackung zu öffnen und mit dem Inhalt mehrere Wasserpfeifen verschiedener Kunden zu befüllen. Der Wasserpfeifentabak muss als Ganzes zu genau dem Preis abgegeben werden, der auf dem Steuerzeichen angegeben ist.

Aufgrund dessen wurde gegen den Inhaber der Shisha-Bar ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Der entstandene Steuerschaden wird auf mehr als 1.300 Euro geschätzt.

Weitere Informationen zu den Aufgaben des Zolls finden Sie auf unserer Website unter „Der Zoll“.

Aufgaben des Zolls

Quelle : Zoll.de

https://blaulicht-deutschland.de/vermisst-23-jaehrige-yolanda-klug-aus-leipzig/

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