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Über 500 Tabletten nicht einfuhrfähig
Im Rahmen der Postabfertigung wurde in den vergangenen Tagen am Dienstort Weiden des Zollamts Weiden-Waidhaus ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz festgestellt.
Da bei einem abzufertigenden Paket Unregelmäßigkeiten auftraten, wurde dieses im Beisein eines Zollbeamten durch den Beschäftigten eines Logistikunternehmens geöffnet. Bei der Überprüfung des Paketinhalts kamen insgesamt 528 verschiedene Tabletten zum Vorschein.
Daraufhin wurde seitens des Zollamts Weiden-Waidhaus – Dienstort Weiden – die zuständige Arzneimittelüberwachungsbehörde über die Einfuhr unterrichtet. In den folgenden Prüfverfahren stellte diese einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz fest und erklärte die Tabletten für nicht einfuhrfähig. Es wurde die Vernichtung der Arzneimittel angeordnet.
Bei dem aus Russland kommenden Paket handelte es sich um eine Sendung von einer Privatperson an eine Privatperson.
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