[ad_1]
Zoll stellt 600 Wurfsterne sicher
Bereits Mitte September 2022 zeigten Beamte des Zollamts Hamburg im Rahmen einer Beschaumaßnahme ein gutes Gespür, als sie eine Sendung mit „Waffen und Messern zu Dekorationszwecken“ aus China kontrollierten. Unter den 227 Kartons befanden sich zehn Kartons mit 600 Wurfsternen, die für den deutschen Markt bestimmt waren.
Wurfsterne gelten laut Waffengesetz als eine verbotene Waffe, sodass sie vom Zoll beschlagnahmt wurden.
„Es ist nicht selten, dass bei solchen Gegenständen zu Dekorationszwecken auch verbotene Waffen festgestellt werden“, so Pressesprecherin Sandra Preising vom Hauptzollamt Hamburg.
Gegen den Einführer der Waffen wird nun ein Strafverfahren wegen Nichtbeachtens der waffenrechtlichen Bestimmungen eingeleitet.
Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Hamburg übernommen.
Die Zollverwaltung überwacht gemäß § 33 Abs. 3 Waffengesetz den Warenverkehr an den Außengrenzen der Europäischen Union und den innergemeinschaftlichen Warenverkehr. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Waffen und Munition nur durch Berechtigte und in Übereinstimmung mit den waffenrechtlichen Bestimmungen nach Deutschland und in die Europäische Union verbracht oder mitgenommen werden.
Das Nichtbeachten der waffenrechtlichen Bestimmungen führt grundsätzlich zur Einleitung eines Strafverfahrens und zur Beschlagnahme der verbrachten oder mitgenommenen Waffen und Munition.
[ad_2]