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Ulm, 27. März 2018
Verstöße gegen das Waffengesetz
Beamte des Zollamts Biberach haben zwei Sendungen mit Waffen gestoppt.
In einem Paket aus den USA befand sich ein Gehstock, in dem eine Klinge verborgen war. Das zweite Päckchen kam aus China und hatte eine Präzisionsschleuder mit Armstütze zum Inhalt.
Empfänger waren Privatpersonen aus dem Landkreis Biberach.
Beide Gegenstände fallen unter die Bestimmungen des Waffengesetzes und dürfen nicht importiert werden.
Die Fälle wurden für weitere Ermittlungen an die Strafsachenstelle des Hauptzollamts Ulm abgegeben. Zudem stellten die Zöllner die Waffen sicher und informierten das Zollfahndungsamt Stuttgart.
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Quelle : Zoll.de
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