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Oldenburg, 4. August 2017
Bei zwei Aufgriffen einen Teleskopschlagstock und Elektroschocker sowie eine Schreckschusspistole und Stahlrute, Ecstasytabletten, Marihuana und Heroin beschlagnahmt
Aufgriff im Hafengebiet Oldenburg
Am Abend des 28. Juli 2017 gingen einer Zollstreife der Oldenburger Kontrolleinheit zwei Passanten (20- und 33-jährig) ins Netz, die Drogen und eine Waffe mit sich führten. Die Kontrolle erfolgte verdachtslos, dennoch bewiesen die Beamten mit ihrer Kontrollauswahl ein erfahrenes Gespür.
Frank Mauritz, Pressesprecher des Hauptzollamts Oldenburg zum Kontrollablauf: „Insgesamt fanden wir bei einer der beiden Personen 17 Ecstasytabletten, zehn Gramm Marihuana und einen Teleskopschlagstock. Der Mann trug die verbotenen Gegenstände in einer Umhängetasche mit sich.“
Eine anschließende körperliche Durchsuchung der beiden Männer verblieb ergebnislos. Die Zöllner leiteten umgehend Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz ein und stellten die illegalen Funde sicher.
Aufgriff an der Bundesstraße 211, Höhe Oldenbrok
Gegen acht Uhr morgens am 27. Juli 2017 stießen Zöllner der Kontrolleinheit Brake auf zwei Insassen eines parkenden Pkws. Die nähere Befragung der beiden Personen, besonders die offensichtlich große Nervosität des Mannes auf dem Fahrerplatz, veranlasste die Kontrollbeamten zur genaueren Überprüfung.
„Auch hierbei stießen meine Kollegen auf Waffen und Rauschgift. Im unmittelbaren Zugriffsbereich der Fahrzeuginsassen befanden sich eine Schreckschusspistole, ein Elektroschocker sowie eine Stahlrute. Zusätzlich wurden zwei Gramm Heroin aufgefunden“, so Mauritz zum zweiten Aufgriff am Vortag.
Auch in diesem Fall wurden Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Waffen und Rauschgift wurden sichergestellt.
„Waffenfunde bei Kontrollen durch Sicherheitsbehörden sind für Vollzugskräfte immer eine angespannte Situation. Unabhängig von der allgemeinen Gesamteinschätzung besteht für die Kolleginnen und Kollegen nie eine hundertprozentige Sicherheit dafür, dass die Waffen nicht eigens zum Angriff gegen das Kontrollpersonal mitgeführt wurden“, erläuterte Mauritz weiter.
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Quelle : Zoll.de
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