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Steuerstrafverfahren eingeleitet

Eine in Deutschland wohnhafte 38-jährige Frau erwarb im Oktober und November dieses Jahres Goldschmuck, einen Laptop sowie drei hochwertige Smartphones, allesamt in der Schweiz gekauft, mit einem Warenwert von fast 8.000 Euro. Für die im Oktober 2023 erworbenen Waren ließ sie sich auch gleich die Schweizer Mehrwertsteuer zurückerstatten.

Für die Einkäufe im November 2023 wollte sie dies nachholen und erschien erneut beim Schweizer Zoll am Badischen Bahnhof Basel, um sich die Ausfuhr bestätigen zu lassen. Eine mobile Kontrolleinheit des Hauptzollamts Lörrach kontrollierte die Dame im Anschluss. Die Zöllner stellten fest, dass bereits bei ihrem ersten Einkauf Einfuhrumsatzsteuer angefallen ist. Ihren Angaben zufolge habe sie nicht gewusst, dass sie für Einkäufe aus der Schweiz, welche nach Deutschland eingeführt werden, eine Zollanmeldung hätte abgeben müssen und Abgaben anfallen würden.

Die Zöllner leiteten daraufhin ein Steuerstrafverfahren ein, da die Frau Steuern in nicht unerheblicher Höhe hinterzogen hat.

Nach Entrichtung der fällig gewordenen Einfuhrabgaben für die beiden Einkäufe in Höhe von über 1.500 Euro konnte die Frau ihre Reise fortsetzen. Der Ausgang des Steuerstrafverfahrens ist noch offen.

Quelle : Zoll.de

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